Erben: Gericht: Zerrissenes Testament im Schließfach gilt nicht

Mit einem Testament kann man einen Erben bestimmen. Gibt es keines, legen Gesetze fest, wer erbt. Doch was gilt, wenn ein Testament erstellt und dann zerrissen, aber dennoch aufbewahrt wurde?
Wird ein zerrissenes Testament in einem Schließfach aufbewahrt, heißt das nicht, dass es tatsächlich gilt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einer nun veröffentlichten Entscheidung vom 29. April festgehalten.
Im konkreten Fall hatte ein Nachlassgericht nach dem Tod eines Mannes einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge erteilt. Die letzte Ehefrau des Toten und seine Mutter waren demnach Erben. Zwei Monate später wurde in einem Schließfach des Toten ein handschriftliches Testament gefunden, das eine andere Person begünstigte. Das Dokument war laut OLG längs in der Mitte durchgerissen.
Testament durch Zerreißen widerrufen
Der im zerrissenen Testament als Erbe Genannte beantragte, den Erbschein einzuziehen. Das Nachlassgericht lehnte dies ab. Das OLG wies auch die Beschwerde dagegen ab. Der Erblasser habe das Testament widerrufen, indem er es zerrissen habe.
Zu dem Bankschließfach habe nur der Mann Zugang gehabt. Er habe es offensichtlich nicht nur zur Aufbewahrung eines ungültigen Testaments gemietet. Es sei zwar nicht nachvollziehbar, warum er das zerstörte Testament im Schließfach aufbewahrte. Die Aufbewahrung ändere aber nichts an der rechtlichen Bewertung.