Handyverbot in Schulen: Zweite Runde fürs Handyverbot – es geht um die Einzelheiten

Private Handys sollen im hessischen Schulalltag bald tabu sein – das sieht ein Gesetzentwurf von CDU und SPD vor. Im Landtag regt sich Widerstand. Sind Ausnahmen für Tablets und Laptops nötig?

Was passiert, wenn ein Kind in der Pause heimlich aufs Handy schaut? Nach dem Willen der hessischen Landesregierung soll die Antwort bald im Gesetz stehen: Lehrerinnen und Lehrer dürfen das Smartphone dann bis zum Unterrichtsende einkassieren. Ab August soll die private Nutzung von Handys, Tablets und Smartwatches in Hessens Schulen grundsätzlich verboten sein – so sieht es ein Gesetzentwurf von CDU und SPD vor, der am Mittwoch im Landtag in zweiter Lesung beraten wurde. 

Das Gesetzesvorhaben ist laut Kultusminister Armin Schwarz (CDU) ein „starkes Signal an Schüler, Eltern und Lehrkräfte“: weniger Ablenkung, mehr Konzentration. In Grundschulen soll das Verbot besonders strikt greifen, für die Oberstufe seien Ausnahmen möglich.

Die Oppositionsparteien sehen darin aber vor allem eines: Verwirrung. „Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht“, sagte Grünen-Bildungspolitiker Daniel May in Wiesbaden. Er kritisierte, dass laut Entwurf zunächst alle digitalen Endgeräte verboten seien – auch solche, die gezielt für den Unterricht angeschafft wurden. „Das ist ein größtmögliches Durcheinander“, so May. Seine Fraktion fordere deshalb, digitale Arbeitsgeräte wie Laptops und Tablets grundsätzlich zu erlauben. 

AfD-Fraktion fordert verbindliche Vorgaben

Auch die AfD fordert mehr Klarheit – allerdings mit einer Verschärfung: keine Ausnahmen für die Nutzung privater Geräte und eine verpflichtende Abgabe der Handys vor Unterrichtsbeginn. „Unsere Lehrer brauchen Rechtssicherheit“, sagte Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion. Die FDP lehnte ein pauschales Verbot prinzipiell ab. Regelungen sollten eigenverantwortlich – wie bisher auch schon – in der Hand der Schulen bleiben, sagte Abgeordneter Moritz Promny.

Die SPD verteidigte den Entwurf, der bald in die dritte und damit letzte Lesung geht: Die Regelungen seien dort eng gefasst, wo es nötig sei, wie zum Beispiel in der Grundschule, und ließen zugleich Spielräume für ältere Schüler. Die Abgeordnete Kerstin Geis betonte: „Für uns ist zentral, dass wir zugleich die Medienbildung und Medienkompetenz stärken und ausdrücklich im Schulgesetz verankern.“