Strafgelder: 4,1 Millionen Euro aus Strafverfahren für die Allgemeinheit

Beschuldigte in Gerichtsverfahren werden oft auch finanziell belangt. Geldstrafen oder -bußen fließen in den Staatssäckel – aber auch an gemeinnützige Einrichtungen.
Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen haben im vergangenen Jahr Geldstrafen, -bußen und -auflagen in Höhe von mehr als 4,1 Millionen Euro verhängt, gut 200.000 Euro mehr als 2023. Laut der Statistik des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden wurden gut 3,8 Millionen Euro gezahlt. Fast ein Drittel der für soziale Zwecke bestimmten Geldauflagen bekamen bundes- und landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Einrichtungen zugesprochen, bis Jahresende flossen gut 1,1 Millionen Euro an sie.
Auf fast 3 Millionen Euro summierte sich der Betrag, den regionale Initiativen erhalten sollten. Bei den oft dringend auf Geldspenden angewiesenen kleineren Vereinen in den fünf Gerichtsbezirken gingen tatsächlich knapp 2,8 Millionen Euro ein und damit fast 300.000 mehr als im Vorjahr.
Rund 1,24 Millionen Euro ins Staatssäckel
Die Staatskasse vereinnahmte aus Geldauflagen bei Einstellung von Verfahren nach Angaben des Justizministeriums etwa 520.900 Euro sowie rund 716.700 Euro aus Geldstrafen und -bußen, inklusive Gerichtskosten – insgesamt fast 1,24 Millionen Euro.
Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Der Angeklagte muss einverstanden damit sein – dann kommt er um ein Strafverfahren herum.
Geld vor allem für soziale Zwecke
Beim OLG werden Listen gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die um Zuweisungen ersucht haben und Geld empfangen dürfen. Da Strafen, Bußen und Auflagen aber nicht umgehend gezahlt werden, differieren Zuweisungs- und Auszahlungshöhe. In der Regel bestimmen die Gerichte einen Verein oder Verband als Begünstigten – zuweilen auch solche, die mit dem jeweiligen Delikt zu tun haben.
2024 wurde das Geld vor allem sozialen Zwecken, medizinischer Forschung, aber auch Kultur, Natur-, Umwelt- und Tierschutz zugesprochen. Die höchsten Summen sollten an Vereine gehen, die sich für Kinder und Jugendliche, sozial Benachteiligte, Natur und Tiere, Verbrechensopfer oder Menschen in armen Ländern engagieren. Mit über 158.000 Euro die höchste Summe wurde der Opferhilfe Sachsen zugewiesen – wie im Jahr zuvor.