Angriff im Park: Gutachter: Aschaffenburger Messerstecher schuldunfähig

Ein Flüchtling attackiert in Aschaffenburg eine Kindergartengruppe mit einem Messer. Womöglich war er wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig – das sagt jedenfalls ein Sachverständiger.
Der Messerstecher von Aschaffenburg ist nach Einschätzung eines Sachverständigen psychisch krank und war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hält deshalb die Voraussetzungen für einen Antrag auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens gegeben, wie ein Sprecher am Abend mitteilte – und zwar „mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“.
Der Afghane soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet haben. Drei Menschen wurden schwer verletzt. Die Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes gefunden – unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem Mord sowie versuchten Mord vor.
Verdächtiger zur Tatzeit wohl schuldunfähig
„Der Sachverständige geht davon aus, dass dem Beschuldigten aus medizinischer Sicht infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“, teilte die Staatsanwaltschaft nun auf dpa-Anfrage mit. Zudem nehme der Gutachter an, „dass die psychiatrische Erkrankung des Beschuldigten nicht nur vorübergehend ist und dass, sollte diese nicht dauerhaft zurückgeführt werden können, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen sei“.
Welche Krankheit der Mann konkret hat, teilte die Behörde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mit. Bis zu einem möglichen Sicherungsverfahren ist der 28-Jährige vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Verdächtiger bereits mehrfach in Psychiatrie
Bei einem Sicherungsverfahren geht es um die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt.
Der ausreisepflichtige Afghane war vor der Tat wegen mehrerer Delikte polizeibekannt und mehrmals vorübergehend in einer Psychiatrie.
Angriff auf wehrlose Kinder
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte es der Flüchtling gezielt auf eine Kindergartengruppe abgesehen, die am Tag der Tat im Schöntal-Park unterwegs war. Der Beschuldigte soll sich zunächst den in einem Bollerwagen sitzenden zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft gegriffen haben. Laut den Ermittlungen zog der Mann dem Kind Mütze und Schal aus und stach ohne weitere Vorankündigung mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser mehrfach auf den Hals und Schulterbereich des Jungen ein. Das Kind starb.
Erzieherin beim Schützen attackiert
Anschließend soll der Flüchtling ein damals zweijähriges, syrisches Mädchen mit dem Messer attackiert haben, das ebenfalls in dem Bollerwagen saß. Eine damals 59 Jahre alte, deutsche Erzieherin der Kita versuchte, den Mann noch von der Tat abzuhalten und stellte sich ihm in den Weg. Sie sei von ihm allerdings zur Seite gestoßen worden und habe sich eine Hand gebrochen.
Der unbeteiligte 41-jährige Deutsche, der mit seinem eigenen zweijährigen Kind gerade im Park unterwegs war, versuchte noch, den Opfern zu helfen. Er wurde von dem Messerstecher tödlich verletzt. Ein weiterer Helfer, ein damals 72-jähriger Deutscher, überlebte trotz mehrerer Messerstiche. Der mutmaßliche Täter wurde kurz nach der Attacke festgenommen.