Immunität aufgehoben: Ermittlungen gegen zwei Bundestags-Abgeordnete

Abgeordnete des Bundestags genießen parlamentarische Immunität, die sie vor Strafverfolgung schützt. Doch das Parlament kann die Immunität aufheben – und hat das in zwei Fällen getan.

Der Bundestag hat die Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben. Einstimmig erteilte das Parlament am Abend die „Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens“ gegen Gökay Akbulut von der Linken und den AfD-Parlamentarier Ingo Hahn.

Gegen Akbulut wird wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung ermittelt, weil sie in einem Zug von Heidelberg nach Stuttgart eine Flasche in Richtung eines Mitreisenden geworfen haben soll. Die Abgeordnete hatte auf ihrem Instagram-Kanal berichtet, sie sei selber von einem Mann mit einer Bierflasche beworfen sowie rassistisch beleidigt und sexuell belästigt worden.

Hahns Immunität war bereits im vergangenen Jahr aufgehoben worden, als er noch im bayerischen Landtag saß. Er soll in sozialen Medien ein Video freigegeben und veröffentlicht haben, in dem die Rede einer Freie-Wähler-Abgeordneten unrechtmäßig aus dem Zusammenhang gerissen und mit anderen Aufnahmen zusammengeschnitten worden sei.

Beschlussempfehlung zur Immunität von Ingo Hahn Antrag zur Immunität von Gökay Akbulut