Verwaltungsgericht Düsseldorf: Ex-IS-Deutschland-Chef kämpft gegen Abschiebung

Einst galt er als Deutschland-Chef des IS: Der verurteilte IS-Terrorist Abu Walaa soll seine Aufenthaltsrechte verlieren, damit man ihn abschieben kann. Dagegen wehrt er sich am Verwaltungsgericht.
Er galt als Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat: Der zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte IS-Terrorist Abu Walaa klagt gegen seine Ausweisung aus Deutschland. An diesem Mittwoch soll in der Sache im Beisein von Walaa am Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az. 27 K 7349/23).
Der muss regulär noch bis 2027 hinter Gittern sitzen und soll aus einem Gefängnis am Niederrhein nach Düsseldorf gebracht werden. Mit seinem Eilantrag gegen seine Ausweisung war er vor einem Jahr in Düsseldorf im Eilverfahren weitgehend gescheitert. Nun wird im sogenannten Hauptsacheverfahren verhandelt.
Nach Angaben des Gerichts geht es in dem Verfahren um die Entziehung seiner Aufenthaltstitel sowie bestimmte Verpflichtungen, wie zum Beispiel, sich nach der Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden.
„Gefahr für die öffentliche Sicherheit“
Im Eilverfahren hieß es, die nationale Sicherheit rechtfertige seine Ausweisung. Das Vorgehen des Kreises Viersen, gegen den sich die Klage des Irakers richtet, sei rechtmäßig, so die Richter damals. Die von Abu Walaa ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder einer Ausweisung nicht entgegenstünden.
Abu Walaa war vom Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später bestätigt. Der Strafprozess gegen den irakischen Hassprediger und drei weitere Männer hatte dreieinhalb Jahre gedauert. Nach Überzeugung der Richter hatten sie junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und für den Islamischen Staat nach Syrien und in den Irak in den Kampf geschickt.
Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Ein Deutsch-Serbe, der im gleichen Verfahren acht Jahre Haft erhielt, hatte seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den späteren Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri beherbergt. Die Männer waren im November 2016 festgenommen worden.
Droht ihm die Todesstrafe?
Seine Ausweisung sei ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden, befand das Verwaltungsgericht im Eilverfahren. Dass die Ausländerbehörde ihm verbot, Telefone und sonstige elektronische Kommunikationsmittel zu benutzen, sei auch nicht zu beanstanden.
Seiner Abschiebung in den Irak und ein lebenslanges Verbot der Wiedereinreise stünden allerdings noch mehrere Hinderungsgründe entgegen, hieß es vor einem Jahr. Dennoch sei die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen rechtmäßig. Abu Walaa hatte argumentiert, im Irak drohe ihm die Todesstrafe.