Polizeihandeln: Gericht: „Schmerzgriff“ bei Klimaaktivist unverhältnismäßig

Die Polizei löst eine Demonstration der Gruppe Letzte Generation auf. Trotzdem weigern sich Teilnehmer, den Platz zu verlassen. Polizisten zerren einen jungen Mann weg. Er zieht deswegen vor Gericht.
Die Berliner Polizei hat bei einem Klimaaktivisten zu Unrecht den sogenannten Schmerzgriff angewandt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. In der konkreten Situation sei das Verhalten der Einsatzkräfte unverhältnismäßig gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Wilfried Peters die Entscheidung. Der 21-Jährige hatte sich am 20. April 2023 an einer Sitzblockade der Klimagruppe Letzte Generation beteiligt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zugleich betonte das Gericht, dass es „keinen Zweifel“ daran habe, dass die Anwendung eines „Schmerzgriffes“ zulässig sein könnte. Aus Sicht der Richter ist dies von der konkreten Situation abhängig.
Die Polizei spricht von einem „Festhalte- und Transportgriff“. Er wird beispielsweise eingesetzt, wenn Demonstranten trotz Aufforderung einen Platz nicht verlassen. Das war im aktuellen Fall so.
Sitzblockade nach Auflösung der Demo
Die Polizei hatte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Protestmarsches auf der Straße des 17. Juli aufgefordert, sich auf den Bürgersteig zu begeben. Als die Demonstranten das nicht taten, wurde die Versammlung aufgelöst. Einige Teilnehmer – darunter der Kläger Lars Ritter – setzten sich im Schneidersitz auf die Straße. Polizisten schritten daraufhin ein und hoben ihn von der Straße.
Das Einschreiten der Polizei wurde damals gefilmt, im Internet wurden Videoausschnitte veröffentlicht. Die Berliner Polizei ermittelte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Einsatzkräfte.
Wie die Berliner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, wurde das strafrechtliche Verfahren inzwischen eingestellt. „Den Beschuldigten konnte nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass sie bei dem Einsatz unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben“, sagte ein Behördensprecher. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ändert daran nichts.