Drohender Felssturz: Gericht: Zaun gegen Steinschlag im Ahrtal bleibt stehen

Nach der Ahrtal-Flutkatastrophe drohte auch ein Fels abzurutschen. Ein schnell errichteter Schutzzaun stört Jahre später nun eine Hausbesitzerin. Ein Gericht musste entscheiden.

Eine Hausbesitzerin aus dem Ahrtal ist vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit ihrer Forderung gescheitert, einen Schutzzaun gegen Steinschlag von ihren Grundstücken zu beseitigen. Der nach Angaben des Gerichts rund zwei Meter hohe und metallene Zaun war von der Verbandsgemeinde Altenahr nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 errichtet worden, weil der Fels oberhalb abzurutschen drohte. Mehrere Wohnhäuser, darunter auch zwei der Klägerin, waren deshalb damals kurzzeitig evakuiert worden.

Der Schutzzaun wurde oberhalb und mittig auf den beiden unbebauten Grundstücken errichtet. Daran störte sich die Besitzerin und verlangte Alternativen zu prüfen wie Sicherheitsnetze am rund neun Meter hohen Felsen direkt. Sie habe außerdem der Errichtung des Zauns nicht zugestimmt, argumentierte sie. 

Zaun war „schnellste und effektivste Methode“

Doch wie schon die Vorinstanz winkten die obersten Verwaltungsrichter des Landes ab (Urteil vom 6. Juni 2025, Az.: 7 A 10051/25.OVG). Die Aufstellung des Zauns sei die schnellste und effektivste Methode gewesen, um auf die akute Gefahr durch einen Felssturz zu reagieren. Alternative Sicherungsmaßnahmen inklusive Rückbau des Zauns würden die Gemeinde Schätzungen zufolge zwischen gut 100.000 und 200.000 Euro kosten. 

Zwar sei der Zaun eine optische und auch ästhetische Beeinträchtigung. Er sei aber auf zwei Meter Höhe begrenzt sowie luft- und lichtdurchlässig. Es sei daher nicht ersichtlich, warum der Zaun wie von der Klägerin geltend gemacht eine erdrückende Wirkung oder das Gefühl des „Eingemauertseins“ hervorrufe.

Mitteilung Gericht