Nudismus: Nacktbaden in Hessen – Zwischen Freiheit und Regeln

Eine spontane Abkühlung kann bei den hohen Temperaturen sehr verlockend sein. Textilfreies Schwimmen ist aber nicht uneingeschränkt erlaubt.
An heißen Sommertagen zieht es viele Hessinnen und Hessen an Seen, Flüsse und Badestellen – teilweise auch ohne Badehose oder Bikini. Doch ist Nacktbaden in der Öffentlichkeit überhaupt erlaubt?
Der rechtliche Rahmen beim textilfreien Badespaß ist durchaus kompliziert. Die gute Nachricht für alle Nackt-Schwimmer: Das FKK-Baden ist in Hessen grundsätzlich nicht verboten. Problematisch wird die Abkühlung ohne Kleidung erst, wenn sich andere Menschen dadurch gestört fühlen.
Nacktbaden an ausgewiesenen Stellen erlaubt
Dann kann das Nacktbaden als Belästigung der Allgemeinheit gewertet und mit einem Bußgeld in Höhe von maximal 1.000 Euro bestraft werden. Absolut tabu sind außerdem sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit.
Bedenkenlos ist das FKK-Baden in dafür ausgewiesenen Bereichen an Seen und Flüssen möglich. „Viele Nudistenvereine bieten Bereiche zum Nacktbaden auf ihrem Gelände an“, berichtet Matthias Lippert, Landesvorsitzender des Deutschen Verband für Freikörperkultur (DFK) in Hessen und Rheinland-Pfalz.
Keine nasse Kleidung trübt den Badespaß
„Das Tolle am Nacktbaden ist die Natürlichkeit. Und es ist ein sehr angenehmes Gefühl nach dem Schwimmen keine nasse Kleidung am Körper zu haben“, erklärt Lippert die Faszination der FKK-Abkühlung.
Allgemein solle man sich beim textilfreien Schwimmen an öffentlichen Orten respektvoll verhalten. Eine Internetrecherche vorab könne helfen, einen geeigneten Badeort zu finden. Der DFK-Landesvorsitzende empfiehlt zudem, das FKK-Gefühl in der Gruppe zu erleben – auch um sich nicht dem Vorwurf des Exhibitionismus auszusetzen.