Unionsfraktionschef: Gescheiterte Richterwahl: Spahn räumt Fehler ein

Unionsfraktionschef Jens Spahn räumt eine Mitverantwortung im Streit um die gescheiterte Verfassungsrichterwahl ein. Er betont die Notwendigkeit eines Kompromisses mit der SPD.

Im Streit der schwarz-roten Koalition um die gescheiterte Verfassungsrichterwahl hat Unionsfraktionschef Jens Spahn Fehler eingeräumt. In einem Schreiben an die Mitglieder der Fraktion erklärte der CDU-Politiker, die Fraktionsführung und auch er als Vorsitzender hätten „die Dimension der grundlegenden und inhaltlich fundierten Bedenken gegen eine der Kandidatinnen unterschätzt“, wie die „Bild“-Zeitung am Montag berichtete.

„Dass dabei der Eindruck entstehen konnte, ein Plagiatsverdacht wäre unser zentrales Bedenken, hätte nicht passieren dürfen“, fügte Spahn in dem Schreiben hinzu. „Es war vielmehr nur der sprichwörtlich letzte Tropfen, mit dem eine Mehrheit bei der anstehenden Wahl sicher nicht mehr erreichbar war.“ Weiter betonte Spahn, die „Notbremse am Freitag“ sei dann zu spät gekommen.

Jens Spahn: SPD hat ihren Anteil

Der CDU-Politiker nahm zugleich die SPD-Fraktionsführung in Mithaftung. „Wir waren am Freitag nicht mehr in der Lage, einen Kompromiss mit der SPD zu finden. Daran haben beide Seiten ihren Anteil“, zitierte die „Bild“-Zeitung aus dem Schreiben. Er habe „am Wochenende viele Gespräche geführt, intern und mit unserem Koalitionspartner“ und sei überzeugt, „dass wir gemeinsam mit der SPD eine Lösung finden werden“.

Der Bundestag hätte am Freitag eigentlich drei Richterposten beim Bundesverfassungsgericht neu besetzen sollen. Im Wahlausschuss des Parlaments bekamen auch alle drei eine Mehrheit. In der Union gab es aber Vorbehalte gegen die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Brosius-Gersdorf. CDU/CSU forderten deshalb kurzfristig, vor der Abstimmung im Plenum, von der SPD, die Kandidatin zurückzuziehen. Daraufhin wurde die Wahl aller drei Richter abgesetzt.